Tippgeber
Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt!
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Egal, ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie handelt. Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp – wenn er zu einem Abschluss führt – mit einer Prämie in Höhe von 10 Prozent der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).
So funktioniert unser Tippgeberprogramm
1.
Immobilie
Sie erhalten die Information, dass eine Immobilie zum Verkauf angeboten werden soll.
2.
Formular ausfüllen
Füllen Sie bequem am PC oder Handy unser Tippgeber‐Formular aus, um Ihren Tipp unkompliziert online abzugeben.
3.
Bestätigung des Tipps
Wir prüfen Ihren Tipp, setzen uns mit dem Kontakt in Verbindung und melden uns umgehend bei Ihnen zur Tippbestätigung.
4.
Provision erhalten
Wir erhalten einen Alleinmaklervertrag und vermitteln das Objekt. Sobald unsere Maklerprovision beglichen wurde, erhalten Sie umgehend Ihre Tippgeberprovision.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass Sie zum Tippgeber werden können:
- Sie sind über 18 Jahre alt.
- Sie haben sich die Erlaubnis geben lassen, die Daten des Eigentümers und der Immobilie weiterzugeben.
- Die Immobilie wurde bisher noch nicht öffentlich angeboten oder vermittelt.
- Die Immobilie wurde uns noch nicht von anderer Stelle angeboten.
- Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.
- Ihr vermittelter Immobilien-Verkäufer schließt mit mir einen qualifizierten Allein-Vermarktungsauftrag ab.
- Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet (Landkreis Rostock und weitere Umgebung von max. 150 km).
- Die Immobilie wurde erfolgreich durch uns verkauft und notariell beurkundet.
- Die vollständige Verkaufsprovision ist auf unserem Konto eingegangen.
Lang Immobilien behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen.
Dürfen Sie mit dem Eigentümer verwandt sein?
Ja, der Eigentümer darf gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein. Tippgeber für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht.
Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich und schützen alle Daten entsprechend den geltenden Datenschutzverordnungen.