Tippgeber

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Egal, ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie handelt. Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp – wenn er zu einem Abschluss führt – mit einer Prämie in Höhe von 10 Prozent der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).

Sie erhalten die Information, dass eine Immobilie zum Verkauf angeboten werden soll.

Füllen Sie bequem am PC oder Handy unser Tippgeber‐Formular aus, um Ihren Tipp unkompliziert online abzugeben.

Wir prüfen Ihren Tipp, setzen uns mit dem Kontakt in Verbindung und melden uns umgehend bei Ihnen zur Tippbestätigung.

Wir erhalten einen Alleinmaklervertrag und vermitteln das Objekt. Sobald unsere Maklerprovision beglichen wurde, erhalten Sie umgehend Ihre Tippgeberprovision.


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass Sie zum Tippgeber werden können:

Lang Immobilien behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen.

Dürfen Sie mit dem Eigentümer verwandt sein?
Ja, der Eigentümer darf gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein. Tippgeber für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht.

Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich und schützen alle Daten entsprechend den geltenden Datenschutzverordnungen.